Eine Alarmanlage erkennt einen Einbruchsversuch, eine verdächtige Bewegung oder eine andere Gefahr. Eine Sirene ertönt, eine Meldung wird übertragen – doch was geschieht danach eigentlich?
Viele Eigentümer und Unternehmen beschäftigen sich bei der Auswahl einer Alarmanlage vor allem mit Bewegungsmeldern, Kameras, Fensterkontakten und der Bedienung per App. Mindestens genauso wichtig ist jedoch die Frage, wie ein eingehender Alarm bearbeitet wird.
Denn eine Alarmmeldung allein schützt noch kein Gebäude. Entscheidend ist, dass sie zuverlässig übertragen, richtig eingeordnet und mit einer vorher festgelegten Reaktion verbunden wird.
Der Alarm ist erst der Anfang der Sicherungskette
Eine moderne Alarmanlage soll Gefahren möglichst früh erkennen und melden. Damit aus dieser Meldung eine wirksame Schutzmaßnahme entsteht, müssen mehrere Schritte ineinandergreifen:
- Die Alarmanlage erkennt ein Ereignis.
- Die Alarmzentrale verarbeitet die Meldung.
- Der Alarm wird an eine zuständige Stelle übertragen.
- Die Meldung wird geprüft und bewertet.
- Die vereinbarten Maßnahmen werden eingeleitet.
- Das Ereignis und die Reaktion werden dokumentiert.
Fachleute sprechen in diesem Zusammenhang von einer Sicherungskette. Sie umfasst die Alarmierung, die Bearbeitung der Meldung, eine mögliche Intervention vor Ort und die anschließende Dokumentation. Für jedes Objekt sollte diese Sicherungskette individuell geplant werden.
Schritt 1: Die Alarmanlage erkennt ein Ereignis
Am Anfang steht ein Melder oder Sensor. Je nach Ausstattung des Gebäudes können unterschiedliche Ereignisse erkannt werden:
- Öffnen eines gesicherten Fensters oder einer Tür
- Bewegung in einem überwachten Raum
- Glasbruch
- Manipulation an einem Melder oder an der Alarmzentrale
- Betätigung eines Überfall- oder Notruftasters
- Rauch- oder Brandentwicklung
- Ausfall der Stromversorgung
- Störung eines Übertragungsweges
- unberechtigter Zutritt zu einem Sicherheitsbereich
Die Alarmzentrale ordnet die Meldung einem bestimmten Bereich und einer Alarmart zu. Dadurch lässt sich später erkennen, ob beispielsweise ein Fensterkontakt im Erdgeschoss, ein Bewegungsmelder im Lager oder ein Überfalltaster ausgelöst wurde.
Diese Informationen sind für die weitere Bearbeitung besonders wichtig. Je genauer eine Meldung lokalisiert und eingeordnet werden kann, desto gezielter lässt sich darauf reagieren.
Schritt 2: Die Alarmanlage überträgt die Meldung
Eine örtliche Sirene kann Personen im Gebäude, Nachbarn oder einen möglichen Täter auf den Alarm aufmerksam machen. Sie stellt jedoch nicht automatisch sicher, dass eine verantwortliche Person von dem Ereignis erfährt.
Deshalb können professionelle Alarmanlagen Meldungen zusätzlich an eine Alarmempfangsstelle übertragen. Moderne Übertragungslösungen nutzen dafür beispielsweise IP-Verbindungen und – abhängig vom erforderlichen Sicherheitsniveau – einen zusätzlichen, getrennten Übertragungsweg über Mobilfunk. Der BHE weist darauf hin, dass Alarmaufschaltungen heute überwiegend über IP-Verbindungen erfolgen und bei höheren Anforderungen redundante Übertragungswege eingesetzt werden können.
Übermittelt werden nicht nur Einbruchalarme. Auch Überfall-, Feuer-, Notruf-, Sabotage- oder Störungsmeldungen können entsprechend der technischen Ausstattung und der vertraglichen Vereinbarung übertragen werden.
Schritt 3: Die Alarmempfangsstelle nimmt die Meldung entgegen
Eine Alarmempfangsstelle, kurz AES, ist eine ständig besetzte Stelle, bei der Meldungen verschiedener Sicherheitssysteme eingehen. Dort werden Alarme und technische Meldungen empfangen, verarbeitet, dokumentiert und an die für die weitere Bearbeitung zuständigen Stellen weitergegeben.
SOSCOM bietet auf Wunsch die Aufschaltung einer Alarmanlage auf eine Alarmempfangsstelle an. Dabei arbeitet das Berliner Unternehmen mit der Dussmann Alarmempfangsstelle zusammen. Die nach DIN EN 50518 zertifizierte Leitstelle ist rund um die Uhr besetzt und nimmt unter anderem Einbruch-, Überfall-, Notruf- und Feueralarme entgegen.
Die Leitstelle erhält dabei nicht nur die Information „Alarm“. Abhängig von der Anlage können beispielsweise folgende Angaben übertragen werden:
- Identität und Adresse des überwachten Objekts
- Art der Meldung
- betroffener Gebäudebereich
- Zeitpunkt der Auslösung
- Zustand des Sicherheitssystems
- weitere ausgelöste Melder
- technische Störungen oder Ausfälle
Schritt 4: Die Meldung wird geprüft und bewertet
Nicht jede Alarmmeldung führt automatisch zu demselben Ablauf. Ein Überfallalarm erfordert eine andere Reaktion als eine technische Störung. Auch ein einzelner Bewegungsmelder kann anders behandelt werden als mehrere nacheinander ausgelöste Melder.
Abhängig vom vereinbarten Alarmplan kann eine Meldung zunächst überprüft werden. Dafür kommen verschiedene Möglichkeiten infrage:
- telefonische Rückfrage bei einer berechtigten Kontaktperson
- Abfrage eines vereinbarten Codewortes
- Prüfung weiterer eingegangener Meldungen
- Videoverifikation über angeschlossene Kameras
- akustische Prüfung über geeignete Systeme
- Entsendung eines Interventionsdienstes zum Objekt
Eine solche Alarmvorprüfung hilft dabei, die Situation besser einzuschätzen und unnötige Einsätze zu vermeiden. VdS beschreibt die Vorprüfung sowie die anschließende Benachrichtigung von Interventionskräften oder Polizei als mögliche Bestandteile eines individuell vereinbarten Maßnahmenplans.
Bei eindeutigen Gefahrenmeldungen, beispielsweise einem Überfallalarm, können jedoch andere und wesentlich schnellere Abläufe festgelegt sein. Entscheidend ist immer die vorher getroffene Vereinbarung.
Schritt 5: Der Alarmplan bestimmt die Reaktion
Das Herzstück einer professionellen Alarmbearbeitung ist der objektbezogene Alarm- und Maßnahmenplan. Darin wird festgelegt, was bei welcher Meldung geschehen soll.
Ein solcher Plan kann beispielsweise folgende Fragen beantworten:
- Wer soll zuerst benachrichtigt werden?
- Welche Ersatzkontakte stehen zur Verfügung?
- Wann soll ein Sicherheitsdienst zum Objekt fahren?
- Unter welchen Voraussetzungen wird die Polizei informiert?
- Wo befinden sich Zufahrten und Zugänge?
- Wer besitzt einen Schlüssel oder eine Zutrittsberechtigung?
- Gibt es gefährliche oder besonders schützenswerte Bereiche?
- Wie ist bei einer technischen Störung vorzugehen?
- Wer darf einen Alarm zurücksetzen?
- Welche Besonderheiten gelten nachts, an Wochenenden oder im Urlaub?
SOSCOM erstellt im Zusammenhang mit der Alarmaufschaltung einen persönlichen Alarmplan, in dem Kunden festlegen, wer im Notfall informiert wird und welche konkreten Handlungen vorgenommen werden sollen.
Beispiel für einen privaten Alarmplan
Bei einem Einbruchalarm in einem Einfamilienhaus könnte der Ablauf folgendermaßen vereinbart sein:
- Die Alarmempfangsstelle nimmt die Meldung entgegen.
- Eine berechtigte Kontaktperson wird angerufen.
- Kann der Alarm nicht eindeutig geklärt werden, wird ein Interventionsdienst zum Gebäude geschickt.
- Bei bestätigten Einbruchsspuren wird die Polizei verständigt.
- Der Eigentümer wird über das Ergebnis informiert.
Beispiel für einen gewerblichen Alarmplan
Bei einem Unternehmen können unterschiedliche Bereiche und Meldearten getrennt behandelt werden:
- Alarm im Verkaufsraum: Videoüberprüfung und Information des Sicherheitsdienstes
- Alarm im Serverraum: sofortige Benachrichtigung der technischen Bereitschaft
- Überfallalarm: unverzügliche Einleitung der vereinbarten Notfallmaßnahmen
- Ausfall der Stromversorgung: Information des technischen Ansprechpartners
- Alarm im Außenlager: Kameraprüfung und Kontrollfahrt
- Sabotagemeldung: Überprüfung des Systems und gegebenenfalls Intervention
Gerade bei größeren Objekten verhindert ein detaillierter Maßnahmenplan, dass im Ernstfall erst geklärt werden muss, wer zuständig ist.
Schritt 6: Der Interventionsdienst kontrolliert das Objekt
Kann ein Alarm nicht aus der Ferne geklärt werden, kann ein Sicherheits- oder Interventionsdienst zum Gebäude geschickt werden. Welche Aufgaben die Interventionskraft übernimmt, hängt von der vertraglichen Vereinbarung und von der jeweiligen Situation ab.
Mögliche Maßnahmen sind:
- Kontrolle der Grundstücksgrenze
- Überprüfung von Türen und Fenstern
- Suche nach sichtbaren Einbruchsspuren
- Begleitung von Polizei oder Feuerwehr
- Mitführen oder Nachführen eines hinterlegten Objektschlüssels
- Innenkontrolle, sofern dies vereinbart und gefahrlos möglich ist
- Sicherung beschädigter Zugänge
- Rückmeldung an die Leitstelle
- Wiederherstellung der Objektsicherheit
Ein Interventionsdienst arbeitet somit nicht nach eigenem Ermessen, sondern führt die im Vorfeld festgelegten Maßnahmen aus. Die Leitstelle überwacht und dokumentiert den Ablauf.
Wann wird die Polizei verständigt?
Die Polizei wird nicht bei jeder automatischen Meldung ohne weitere Prüfung gerufen. Die konkrete Vorgehensweise hängt unter anderem von der Alarmart, der verfügbaren Verifikation, dem Sicherheitskonzept und dem hinterlegten Maßnahmenplan ab.
Ein Polizeieinsatz kann beispielsweise veranlasst werden, wenn:
- ein Einbruch durch mehrere Meldungen bestätigt wird
- Kamerabilder eine unbefugte Person zeigen
- eine Interventionskraft Einbruchsspuren feststellt
- ein Überfall- oder Bedrohungsalarm eingeht
- eine akute Gefahr für Personen besteht
Eine sorgfältige Planung und fachgerechte Installation der Alarmanlage trägt dazu bei, Fehlalarme zu vermeiden. Auch die Polizei empfiehlt, Alarmanlagen objektbezogen zu planen, fachgerecht installieren zu lassen und Art sowie Umfang der Alarmierung bereits im Sicherheitskonzept festzulegen.
Welche Rolle spielt die Videoverifikation einer Alarmanlage?
Durch die Verbindung von Alarmanlage und Videoüberwachung kann ein Ereignis häufig schneller eingeschätzt werden.
Löst beispielsweise ein Bewegungsmelder in einem Lager aus, kann die Leitstelle – sofern technisch und vertraglich vorgesehen – die zugehörigen Kamerabilder prüfen. So lässt sich möglicherweise erkennen, ob sich tatsächlich eine Person im Gebäude befindet oder ob eine andere Ursache vorliegt.
Videoverifikation kann damit:
- die Ursache einer Meldung schneller sichtbar machen
- die Alarmvorprüfung unterstützen
- Fehlalarme reduzieren
- den betroffenen Bereich eingrenzen
- Einsatzkräften zusätzliche Informationen liefern
- eine angemessene Reaktion erleichtern
SOSCOM bietet die Integration von Alarm- und Videotechnik an. Auch Zutrittskontrollsysteme können mit Alarmanlagen und IP-Kameras verknüpft werden, um sicherheitsrelevante Ereignisse zu bestätigen und Abläufe besser zu kontrollieren.
Reicht eine Meldung auf dem Smartphone aus?
Eine App-Benachrichtigung ist praktisch: Eigentümer können unterwegs über einen Alarmstatus informiert werden und teilweise direkt auf ihr Sicherheitssystem oder angeschlossene Kameras zugreifen.
Eine Smartphone-Meldung ersetzt jedoch nicht in jeder Situation eine professionelle Alarmbearbeitung. Das Mobiltelefon kann ausgeschaltet sein, sich im Funkloch befinden oder nachts stummgeschaltet werden. Auch während eines Fluges, einer Besprechung oder eines Urlaubs ist eine sofortige Reaktion nicht immer möglich.
Bei einer Aufschaltung auf eine rund um die Uhr besetzte Stelle hängt die Bearbeitung nicht davon ab, ob der Eigentümer gerade erreichbar ist. Die Leitstelle arbeitet stattdessen den hinterlegten Alarmplan ab.
App und Alarmaufschaltung schließen sich dabei nicht aus. Beide Funktionen können sich sinnvoll ergänzen.
Alarmpläne müssen aktuell gehalten werden
Ein Alarmplan ist nur dann hilfreich, wenn die darin hinterlegten Angaben stimmen. Änderungen sollten deshalb zeitnah gemeldet werden.
Das betrifft insbesondere:
- neue Telefonnummern
- ausgeschiedene Mitarbeitende
- geänderte Zuständigkeiten
- neue Schlüsselhalter
- veränderte Öffnungs- und Arbeitszeiten
- längere Urlaubszeiten
- Umbauten und neue Gebäudebereiche
- geänderte Zufahrten
- neue Mieter oder Nutzer
- besondere betriebliche Risiken
Auch nach einem tatsächlichen Alarmereignis kann es sinnvoll sein, den Ablauf gemeinsam auszuwerten. Dabei lässt sich prüfen, ob alle Beteiligten erreichbar waren und ob die vorgesehenen Maßnahmen das gewünschte Ergebnis gebracht haben.
Gute Alarmbearbeitung beginnt bereits bei der Planung
Eine leistungsfähige Alarmanlage ist ein wichtiger Bestandteil des Einbruchschutzes. Ihre volle Wirkung entfaltet sie jedoch erst, wenn auch die anschließende Alarmbearbeitung durchdacht ist.
Wer ein Sicherheitssystem plant, sollte deshalb nicht nur fragen:
Welche Melder und Kameras benötigen wir?
Ebenso wichtig sind die Fragen:
Wohin wird der Alarm übertragen? Wer prüft die Meldung? Und wer handelt, wenn niemand vor Ort ist?
SOSCOM plant und installiert Alarmanlagen, Videoüberwachung und Zutrittskontrollsysteme für private und gewerbliche Objekte in Berlin und Brandenburg. Auf Wunsch kann die Alarmanlage mit einer ständig besetzten Alarmempfangsstelle verbunden und ein individueller Alarmplan erstellt werden. So entsteht aus einzelnen technischen Komponenten eine abgestimmte Sicherungskette.
Hinweis zur Erstellung: Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt und anschließend redaktionell geprüft, überarbeitet und freigegeben.