Durch die immer weiter steigende Anzahl an Wohnungseinbrüchen, können jetzt Haus- und Wohnungsbesitzer in Zukunft Zuschüsse für Investitionen im Bereich Einbruchschutz beantragen. Hierfür stehen in den nächsten Jahren 30 Millionen Euro zur Verfügung, um sein Haus vor Einbruch zu sichern.

Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat im Rahmen des Nachtragshaushalts 2015 das neue Förderprogramm „Kriminalprävention durch Einbruchsicherung“ beschlossen. Es gewährt Haus- und Wohnungseigentümern sowie Mietern Zuschüsse für Investitionen in den Einbruchschutz.

KFW Förderung für Alarmanlagen und Einbruchschutz

Die neuen Richtlinien sehen vor, dass die Förderung zusätzlich zur steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen in Anspruch genommen werden kann.
Eine Voraussetzung ist, dass der KfW vor Beginn der Baumaßnahme mindestens zwei Angebote vorgelegt werden beziehungsweise ein Angebot von einer zertifizierten Fachfirma. Ausgezahlt wird die Förderung nach Vorlage der Originalrechnung. Bezuschusst wird ab einem Betrag von 500 Euro, wenn zum Beispiel Gitter vor die Fenster gebaut werden. Ferner gehören natürlich auch sichere Türen und Schlösser, sowie Alarmanlagen dazu. Der Höchstbetrag liegt bei 1500 Euro und die Handwerkerkosten können bis zu einem Betrag von 1200 Euro steuerlich geltend gemacht werden.

KFW Förderung für Alarmanlagen und Einbruchschutz

Thorben-Wengert/pixelio.de

KfW-Förderung – Maßnahmen zum Einbruchschutz

Ein Überfall hinterlässt nicht nur Spuren an Türen oder Fenstern, sondern vielmehr auch bei den Bewohnern. Diese leiden oftmals noch Jahre später an den Folgen. Dabei wäre es doch mehr als einfach, gerade wenn die Türen oder Fenster besser gesichert werden. Einbrecher möchten schnell in eine Wohnung. Stoßen diese auf Widerstand, zum Beispiel durch eine mechanische Sicherung oder ein Alarm, wird in der Regel das Objekt schnellst möglich wieder verlassen.

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