Wohnungseinbrüche in Deutschland nehmen laut der Polizeilichen Kriminalstatistik zu. Jedes Jahr werden rund 150.000 Fälle und ein Schaden von mehr als 420 Mio. Euro registriert. Weil die Polizei solche Probleme nicht alleine lösen kann, nimmt die Eigenvorsorge durch den Einbau entsprechender Sicherheitstechnik an Bedeutung zu. Alarmanlagen, Bewegungsmelder oder Videosysteme tragen dazu bei, dass Einbrüche verhindert werden.

KFW FörderungSchließlich misslingen nachweislich 41 Prozent der Einbrüche vor allem durch vorhandene Sicherheitssysteme. Zudem gibt laut Bundesministerium nahezu die Hälfte aller Einbrecher nach wenigen Minuten ihr Vorhaben auf, wenn sie am Eindringen durch technischen Einbruchschutz gehindert werden.

Dies zeigt: Präventionsmaßnahmen lohnen sich! Umso mehr aufgrund der attraktiven Förderprogramme der staatlichen KfW-Bank.

Förderfähige kfw-Programme

Die KfW-Fördermaßnahmen basieren auf ein Konzept zum Einbruchschutz, welches von der Polizeilichen Kriminalprävention des Bundes und der Länder sowie der Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention erarbeitet wurde. Daran beteiligt waren ferner mehrere Bundesministerien. Die Förderung erfolgt über folgende Programme:

  • Altersgerecht Umbauen
  • Investitionszuschuss (Nr. 159, 455): Förderung von Einzelmaßnahmen, auch in Kombination mit barrierereduzierenden Maßnahmen
  • Energieeffizient Sanieren – Kredit (Nr. 151/152), Investitionszuschuss Nr. 430): Förderung von Maßnahmen zum Einbruchschutz, sofern auch die Energieeffizienz verbessert wird

Gefördert wird der Einbau von:

  • einbruchhemmenden Rollläden und Gittern
  • einbruchhemmenden Haus- und Wohnungstüren
  • Nachrüstsystemen für Fenster
  • Einbruch- und Überfallmeldeanlagen (z.B. Alarmanlage, Bewegungsmelder)
  •  weiteren Maßnahmen wie Videotechnik, Gegensprechanlagen und Türspione

Höhe der kfw-Förderung:

Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach der Höhe der förderfähigen Investitionskosten, betragen jedoch

  • mind. 200 € und max. 1.500 € bei Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz
  • mind. 200 € und max. 5.000 € bei Kombination von Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz mit dem Programm „Altersgerecht Umbauen“
  • mind. 250 und max.6.500 Euro bei Kombination von Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz mit dem Programm „Altersgerechtes Haus“

Bei Einzelmaßnahmen des Barriereabbaus sowie des Einbruchschutzes betragen die Zuschüsse einheitlich 10 Prozent. Nach dem Förderstandard „Altersgerechtes Haus“ sind es sogar 12,5 Prozent. Die Mindestinvestitionskosten müssen sich auf 2.000 Euro belaufen. Förderfähig sind sowohl Handwerkerleistungen wie auch Materialkosten von Fachunternehmen. Alle Antragsberechtigte haben ferner Anspruch auf zinsgünstige Kredite.

Hinweis: Grundsätzlich muss die Antragstellung vor Beginn des Vorhabens erfolgen.

Wer kann gefördert werden?

  • Mieter
  • Eigentümer vermieteter oder selbstgenutzter Zwei- und Einfamilienhäuser mit höchstens zwei Wohneinheiten
  • Ersterwerber neu sanierter Eigentumswohnungen sowie von Zwei- und Einfamilienhäusern mit nicht mehr als zwei Wohneinheiten
  • Eigentümer vermieteter oder selbstgenutzter Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften

SOSCOM kann Sie gern beraten, wenn Sie Fragen nach förderfähigen Maßnahmen des Einbruchschutzes haben. Fragen Sie uns, wir freuen uns auf Sie!

Call Now Button