Werden Wohnungen und Häuser altersgerecht oder energieeffizient saniert, können dabei sinnvollerweise gleich Maßnahmen zum Einbruchschutz vorgenommen werden. Damit Türen oder Fenster in Häusern und Wohnungseinheiten künftig nicht nur altersgerecht und energieeffizient, sondern auch mit wirksamem Einbruchschutz ausgestattet sind, fördert die Bundesregierung über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) seit April 2016 den Einbau von Einbruchschutz nicht mehr nur durch Zuschüsse, sondern auch durch die Vergabe von Krediten. Diese Kredite bzw. Zuschüsse werden im Rahmen der Programme „Altersgerecht Umbauen“ (Programmnummer 159 für Kredite/ 455 für Zuschüsse) vergeben.

Gefördert wird der Einbruchschutz durch mechanische Sicherungen, Alarmanlagen oder Videoüberwachung

Euroscheine - Für Einbruchschutz Maßnahmen gibt es Geld von der KfW als Kredit oder ZuschussÜber die Förderprogramme 159 und 455 kann sich jeder fördern lassen, der in den Einbruchschutz einer bestehenden Wohnimmobilie investiert. Die Programme fördern ein breites Spektrum an einbruchhemmenden Maßnahmen, deren Einbau von Sicherheitsexperten sowie der Polizei empfehlen werden. Dazu gehören u.a.:

  • Einbau von Haus- und Wohnungseingangstüren mit Einbruchschutz DIN EN 1627 oder besser
  • Nachrüstung von Haus- oder Wohnungseingangstüren mit einem Türspion, Mehrfachverriegelungssystem mit Sperrbügel, Einsteckschloss und/oder einer Gegensprechanlage
  • Nachrüstung von Fenstern etwa mit Pilzkopfverriegelungen, drehgehemmten Fenstergriffen, Bandseitensicherungen oder Fensterstangenschlössern.
  • Einbau einbruchshemmender Rollläden und/oder Gittern
  • Einbau von Alarmanlagen, Videoüberwachung oder anderen Meldeanlagen wie einer Personenerkennung an Haus- und Wohnungstüren
  • Baugebundene Assistenzsysteme wie Video- oder Gegensprechanlagen, Bewegungsmelder, sicherheitsrelevante Beleuchtung sowie Not- und Rufsysteme

All diese Einzelmaßnahmen müssen durch ein Fachunternehmen wie etwa SOSCOM ausgeführt werden. Wir beraten Sie gerne vor Ort und kostenfrei über sinnvolle Maßnahmen zum Einbruchschutz an Ihrem Haus oder Objekt und geben Ihnen dabei natürlich auch Tipps zur Finanzierung.

In welcher Höhe kann Kredit für den Einbruchschutz beantragt werden?

Grundsätzlich gilt, das die zinsgünstigen Kredite alle Antragsberechtigten erhalten können, den Investitionszuschuss gibt es allerdings nur für Privatpersonen. Das Ziel der Förderung des Programms „Altersgerecht Umbauen“ ist die altersgerechte Wohnung, daher spielt das Alter des Antragsstellers auch keine Rolle. Der Gesetzgeber möchte also schlicht den Bestand an altersgerechten und sicheren Wohnungen erhöhen.

Der Kreditbetrag kann sich je Wohneinheit auf bis zu 50.000 Euro belaufen. Die Kreditsumme ist zweckgebunden und muss für die Maßnahmen zur Barrierereduzierung bzw. zum Einbruchschutz verwendet werden. Eine Kombination/Ergänzung durch andere Fördermaßnahmen ist zulässig – solange die Fördersumme nicht die Kosten übersteigt. Der Kredit kann zudem weder für Umschuldungen noch zur Nachfinanzierung genutzt werden.

WICHTIG: der Antrag muss VOR BEGINN des Einbaus von Einbruchschutz-Maßnahmen gestellt werden.

Ferienwohnungen, Wochenendhäuser sowie gewerblich genutzte Gebäude und Flächen werden nicht gefördert.

Bis zu welcher Höhe wird Einbruchschutz bezuschusst?

Die KfW vergibt Investitionszuschüsse in Höhe von bis zu 6250 EURO je Wohneinheit, sofern der Einbruchschutz mit Maßnahmen der Barrierereduzierung kombiniert wird. Wer ausschließlich einbruchhemmende Einbauten oder Nachrüstungen plant, kann mit Zuschüssen von bis zu 1500 Euro pro Wohneinheit rechnen. Als Wohneinheit gilt eine abgeschlossene Wohnung mit eigenem Zugang, eigener Kochgelegenheit, fließendem Wasser und Toilette.

Förderberechtigt sind hier:

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern mit nicht mehr als zwei Wohneinheiten
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen
  • Mieter (empfohlen wird in diesem Fall eine Modernisierungsvereinbarung mit dem Vermieter)
  • Ersterwerber einer sanierten Wohnung oder eines Ein- oder Zweifamilienhauses

Auch beim Investitionszuschuss spielt das Alter des Antragstellers keine Rolle. Ebenfalls muss auch hier der Antrag vor Beginn der Maßnahmen zum Einbruchschutz gestellt werden und erneut sind Ferienobjekte ebenso ausgeschlossen wie gewerblich genutzte Gebäude.

Zusätzliche Förderprogramme für Einbruchschutz

Der Einbau einbruchsicherer Fenster, Balkon- und Terrassentüren kann zudem über die KfW-Programmnummern 151, 152 sowie 430 bezuschusst oder mit einem Kredit gefördert werden. Auskünfte über die Förderprogramme erteilt in Berlin die

Investitionsbank Berlin
Immobilien-und Stadtentwicklung
Bundesallee 210,10719 Berlin
Telefon: (0 30) 21 25-26 62
Telefax: (0 30) 21 25-43 00
E-Mail: immobilien@ibb.de

In Brandenburg die

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Steinstraße 104-106
14480 Potsdam
Tel. (03 31) 6 60-13 22
kundencenter@ilb.de

Oder Sie kontaktieren ganz einfach uns. Wir sehen uns mit Ihnen gemeinsam alle von Ihnen geplanten oder gewünschten Maßnahmen zum Einbruchschutz vor Ort an und zeigen Ihnen dabei auf Wunsch auch gerne alle Förderungsmöglichkeiten auf.

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