Seit vielen Jahren unterstützt die KfW Haus- und Wohnungsbesitzer dabei, den Einbruchschutz ihrer Immobilie zu verbessern.

Eine Fördermaßnahme sah Zuschüsse für Einbruchschutz-Maßnahmen in Höhe von maximal 1.600 € vor, die nicht zurückgezahlt werden mussten. Auf der KfW-Website wird aktuell (Stand: 25.02.2023) darauf hingewiesen, dass die Fördermittel für diese Maßnahme ausgeschöpft sind. Es können keine neuen Anträge mehr gestellt werden. Selbstverständlich erhalten alle Antragsteller den Zuschuss, wenn bereits eine Zusage seitens der KfW vorliegt.

Die Sicherheit der eigenen Immobilie kann aber mit einem weiteren Programm der KfW erhöht werden. Für Maßnahmen, die den Einbruchschutz verbessern, gibt es zinsgünstige Kredite bis zu 50.000 €. Die Fördermaßnahme läuft unter dem Titel „Altersgerecht umbauen – Kredit“ und sieht neben dem Abbau von Barrieren auch den besseren Einbruchschutz vor.

Der Kredit aus dem Programm „Altersgerecht umbauen“ hat einen Sollzins von 3,20 % p.a., effektiver jahreszins 3,25 % bei 10 Jahren Laufzeit, 2 tilgungsfreien Anfangsjahren und 5 Jahren Zinsbindung. Gerade bei den aktuell steigenden Zinsen kann dieses Förderprogramm eine attraktive Alternative zum Bankdarlehen darstellen.

Was wird von der KfW gefördert?

Wir lassen die Einzelheiten aus den Bereichen Barriere-Abbau und Altersgerechtes Wohnen mal außen vor und konzentrieren uns hier auf die geförderten Maßnahmen für den Einbruchschutz. Das sind u.a.:

  • Einbau einbruchhemmender Türen für Haus- und Wohnungseingänge sowie für Nebeneingänge
  • Einbau einbruchhemmender Garagentore
  • Nachrüstung für sichere Türen, z.B. Kastenriegelschlösser und Querriegelschlösser
  • Nachrüstung für Fenster, z.B. Fensterstangenschlösser, abschließbare Fenstergriffe und Pilzkopf-Verriegelungen.
  • Einbruchhemmende Gitter, Rollläden und Lichtschachtabdeckungen
  • Alarmanlagen (Infraschallanlagen werden nicht gefördert)
  • Smart-Home-Systeme, wenn diese Sicherheitstechnik und Einbruchmeldefunktionen beinhalten.

Die Förderung kommt für Wohnimmobilien in Frage, nicht aber für Ferienwohnungen oder Gewerbewohnungen. Gefördert werden sowohl Material- als auch Arbeitskosten des Fachbetriebes.

Bei allen KfW-Förderungen für den Einbruchschutz ist Voraussetzung, dass die Arbeiten von einem Fachunternehmen durgeführt werden und dass die eingesetzten technischen Produkte den Mindestanforderungen entsprechen.

Beispiel: Alarmanlagen müssen die Anforderungen der Normenreihe DIN EN 50131 und DIN VDE 0833, Teile 1 und 3, jeweils Grad 2 oder besser erfüllen und ausschließlich zertifizierte Melder nach DIN EN 50131-2-x mindestens Grad 2 aufweisen.

Bei allen Fragen zu förderfähigen Maßnahmen für den Einbruchschutz kann SOSCOM Sie als kompetenter Partner und Sicherheitsexperte beraten. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie den Einbruchschutz Ihrer Immobilie in Berlin und Umgebung verbessern möchten.

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